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Stimulanzien
Narkotika
anabole Wirkstoffe
Diuretika
Peptidhormone


Stimulantien

Zur Gruppe der Stimulantien zählen Verbindungen wie z.B. Amphetamin, Methamphetamin, Cocain, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, aber auch Verbindungen wie Ephedrin, das in sehr vielen Hustenmitteln enthalten ist. Die Wirkungen vieler dieser Substanzen, insbesondere die vom Amphetamintyp, entsprechen denen der Catecholamine Adrenalin und Noradrenalin, wobei ihre Wirkungen direkt bzw. indirekt sein können. Für die verschiedenen Ephedrine gibt es Grenzwerte im Urin, so dass eine therapeutische Anwendung bis zu einem Tag vor dem Wettkampf möglich ist. Aber auch Coffein, das eigentlich als Genussmittel in vielen Getränken enthalten ist, gehört zur Gruppe der Stimulantien. Um den Genuss von coffeinhaltigen Getränken aber nicht vollständig einzuschränken, wurde für Coffein ein Grenzwert von 12 µg/ml im Urin festgelegt. Grundsätzlich können Stimulantien in stark wirksame Substanzen und schwach wirksame Substanzen eingeteilt werden. Zur ersten Gruppe werden die meisten Amphetaminderivate gezählt, hierzu gehören alle Stimulantien, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, während zu den schwächer wirksamen Substanzen Ephedrin und Coffein gezählt werden. Diese Unterteilung hat einen wesentlichen Einfluss auf die Sanktion von Sportlern nach positiven Befunden. So verurteilt der Internationale Leichtathletikverband (IAAF) nach seinem Regelwerk Athleten, die ein Stimulanz aus der stark wirksamen Gruppe verwendet haben im 1. Fall bereits mit zwei Jahren, während beim Missbrauch von Substanzen aus der schwächeren Gruppe im 1. Fall nur eine Verwarnung sowie Disqualifikation vom Wettkampf ausgesprochen wird.


Narkotika

Zur Gruppe der Narkotika gehören die opioidartigen Analgetika vom Morphintyp, z.B. Morphin, Heroin, während alle nichtopioidartigen Analgetika, wie z.B. Aspirin, Naproxen oder Diclofenac, erlaubt sind. In den letzten Jahren wurden einige Substanzen, wie z.B. Ethylmorphin, Codein oder Dextropropoxyphen, aufgrund ihrer schwachen analgetischen Wirkung im Vergleich zum Morphin von der Verbotsliste genommen. Ihre Dopingrelevanz haben diese Substanzen eigentlich darin, dass sie aufgrund ihrer schmerzstillenden Wirkung missbraucht werden können, wenn Schmerzen die sportliche Leistung limitieren. Im Vergleich zu den nichtopioidartigen Analgetika werden sie aufgrund ihrer Suchtgefahr durch staatliche Betäubungsmittelgesetze erfasst und der Handel eingeschränkt bzw. wie für Heroin ganz verboten.


Anabole Wirkstoffe

Stimulantien sind gut kontrollierbar, da sie bei einem Missbrauch unmittelbar vor dem Wettkampf angewendet werden und in der anschließend gesammelten Urinprobe in ausreichender Menge vorliegen. Problematischer als Stimulantien ist die Gruppe der anabolen Wirkstoffe, die in der Trainingsphase von Athleten verwendet werden, um aufgrund der anabolen Wirkung einen verbesserten Muskelaufbau und damit verbunden eine bessere Leistung zu erzielen. Erst mit Einführung von Trainingskontrollen seit 1989 können anabole Wirkstoffe effektiv kontrolliert werden. Hierzu ist es aber notwendig, dass die Trainingskontrollen unangekündigt durchgeführt werden. Organisatorisch sind Trainingskontrollen aufwendiger als Wettkampfkontrollen, so müssen Athleten jederzeit erreichbar sein, die Ankündigungszeiten müssen kurz sein, Athleten, die häufig im Ausland trainieren, müssen mit der gleichen Wahrscheinlichkeit erfasst werden, und zwar mit Kontrollen im Ausland, wie Athleten, die sich ständig am gleichen Trainingsort aufhalten. Eine internationale Vergleichbarkeit der Kontrollsysteme muss ge-währleistet werden, so dass Athleten bei internationalen Veranstaltungen unter gleichen Voraussetzungen starten können. Diese Voraussetzungen werden zunehmend erfüllt und eine der größten Herausforderungen für die neue Weltantidopingagentur (WADA) wird es sein, eine internationale Vergleichbarkeit der Systeme zu gewährleisten mit entsprechenden Akkreditierungsmaßnahmen. Die Gruppe der anabolen Wirkstoffe unterteilt sich in:

a) Anabol androgene Steroidhormone (AAS), auch Anabolika genannt, die sowohl körperfremd wie z.B. Metandienon, Nandrolon, Stanozolol, aber auch körperidentisch sein können wie z.B. Testosteron, Dihydrotestosteron

b)ß 2-Agonisten.

Bezog sich das Verbot anfänglich (1974) nur auf synthetische, körperfremde Anabolika, so wurde ab 1984 auch das männliche Sexualhormon Testosteron, das der menschliche Körper selber produzieren kann, verboten. 1993 wurde die Wirkstoffgruppe der AAS erweitert und unter Einbeziehung der Substanzklasse der ß2-Agonisten umbenannt in die Gruppe der anabolen Wirkstoffe. Aus der Gruppe der ß2-Agonisten, die therapeutisch zur Behandlung von Asthma eingesetzt werden, ist Clenbuterol durch viele Skandale in der Tiermast wohl die bekannteste Verbindung. ß2-Agonisten haben anabole Wirkungen und stimulieren die Proteinsynthese in der Skelettmuskulatur, wenn sie in hohen Dosierungen angewendet werden. Der Wirkungsmechanismus ist nach wie vor unbekannt.


Diuretika

Diuretika erhöhen die Urinausscheidung und werden aus zwei Gründen im Sport missbraucht:

1. In Sportarten mit Gewichtsklassen kann durch eine erhöhte Wasserausscheidung das Körpergewicht so erniedrigt werden, dass der Start in einer niedrigeren (leichteren) Wettkampfklasse möglich wird

2. zur Manipulation der abgegebenen Urinprobe. Im letzteren Fall wird nach Gabe eines Diuretikums durch eine Erhöhung der ausgeschiedenen Urinmenge ein „Verdünnungseffekt“ von Dopingsubstanzen erzielt. Damit wird versucht, die Nachweisgrenze des analytischen Verfahrens zu unterschreiten. Der Versuch der Urinverdünnung ist mittlerweile auch durch die Regel erschwert. So muss der Kontrolleur, wenn der abgegebene Urin bei der Kontrolle eine Dichte von 1.005 unterschreiten, eine weitere Urinprobe vom Athleten verlangen. Und zwar so lange bis die Dichte oberhalb des Wertes ist.


Peptidhormone

Eine Gruppe, die besonders nach der Tour de France 1998 an Aktualität gewonnen hat, sind die Peptidhormone. Nach der IOC-Regel sind als Beispiele Choriongonadotropin (HCG) , Wachstumshormon (HGH) und Erythropoietin (EPO) verboten. Von diesen drei Hormonen wird zur Zeit nur die Anwendung von HCG beim Mann in den Kontrolllaboratorien routinemäßig zufriedenstellend nachgewiesen. (Währen Sydney 2000 wurde auch routinemäßig auf EPO kontrolliert)

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